Aktuelles zur Corona-Pandemie
Sehr geehrte Angehörige und Besucher,
ab dem 19.04.2021 möchten wir ihnen neue Besuchsmöglichkeiten anbieten.
Unsere festgelegten wohnbereichsbezogenen Besuchstage gelten nach wie vor, Sie müssen sich zu diesem Besuchstag weiterhin anmelden. An diesem Tag führen wir den Ihnen bekannten Antigen – Schnelltest durch. Wir sind kein öffentliches Testzentrum und bieten deshalb auch keinen Test außerhalb ihres Besuchstages an.
Zusätzlich zu Ihrem festgelegten Besuchstag, ist Besuch von Montag –Freitag in der Zeit von 9.30 – 12.30 und von 13.00 Uhr – 17.00 Uhr, Samstag – Sonntag von 10.00 – 17.00 Uhr mit einem gültigen Test Ergebnis möglich.
Ein negatives Testergebnis ist 48 h gültig, egal ob dieser Test hier in der Einrichtung, einer Apotheke, einem Testzentrum oder von Ihrem Arbeitgeber durchgeführt wurde (ausgenommen sind in Altenpflegeinrichtungen sogenannte Selbsttest). Voraussetzung ist ein schriftliches Dokument der das Negativergebnis ausweist.
Mit einem gültigen Negativtest (48 h ab Testergebnis) melden Sie sich bitte wie gewohnt an, legen uns dann das Testergebnis vor und hinterlegen bitte Ihre Kontaktdaten an der Rezeption.
Die jeweils mögliche Anzahl der Besucher ist abhängig von den Kontaktbeschränkungen die innerhalb des Landkreises gelten, diese entnehmen Sie bitte tagesaktuell der Presse. Ihr Angehöriger zählt in der Eindämmungsverordnung als ein Hausstand.
Für unsere Einrichtung gelten weiterhiin folgende Hygiene- und Schutzmaßnahmen:
- Desinfektion der Hände beim Betreten der Einrichtung
- Tragen einer FFP-2 Maske innerhalb der Einrichtung
- Abstandsgebot von mind. 1,50 m
- Besucher mit Atenwegsinfekten oder anderen Erkältungssymptomen haben keinen Zutritt
Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis.
Einrichtungsleitung