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Aktuelles zur Corona-Pandemie
Sehr geehrte Angehörige und Besucher,
seit dem 18.01.2021 können unsere Bewohnerinnen und Bewohner wieder eingeschränkt Besuch empfangen. Ausnahmen bilden Quarantänebereiche, die auf Anordnung des Gesundheitsamtes bestimmt werden. In diesen Bereichen sind vorerst keine Besuche möglich.
Die Besuchstermine sind im Vorfeld, spätestens 1 Tag vorher, anzumelden. Unangemeldete Besucher erhalten keinen Zutritt. Vor dem Besuch Ihres Angehörigen wird ein Antigen-Schnelltest durchgeführt.
Für unsere Einrichtung gelten weiterhin folgende Hygiene- und Schutzmaßnahmen:
Sollten sich die Bestimmungen des Bundes, des Landes Brandenburg oder unseres Landkreises grundlegend ändern, so werden wir Sie bei einem Besuch darauf hinweisen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass diese Regelungen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie zum Arbeitsschutz bestehen.
Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis.
Einrichtungsleitung