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Kurzzeitpflege

Wir sind für Sie da, wenn auch Sie einmal eine Auszeit brauchen!

Aufnahme

Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Aufnahme möglich:

  • bei Pflegebedürftigkeit nach Krankenhausaufenthalt
  • in Krisensituationen bei der häuslichen Pflege
  • bei Verhinderung, z. B. Erkrankung oder Urlaub Ihrer Pflegeperson
  • wenn Zeit überbrückt werden muss, bis ein Platz in der stationären Pflegeeinrichtung frei wird

Hierfür stehen insgesamt 22 Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Die Zimmer sind komplett möbliert, neu renoviert und mit einem hauseigenen Flachbildfernseher ausgestattet.

Ein Telefonanschluss ist installiert, muss jedoch vor der Nutzung beim Sozialarbeiter angemeldet werden.

Anspruchshöhe und Anspruchsdauer

Die Kurzzeitpflege kann für eine Dauer von maximal 56 Tagen pro Kalenderjahr (§42 Abs. 2 SGB XI) beansprucht werden.

Die Verhinderungspflege kann auch für maximal 42 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Jedoch entsteht der Anspruch auf Verhinderungspflege erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Über die verschiedenen Möglichkeiten, Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, beraten Sie gern unsere Sozialarbeiter.

Pflegekosten

Einen detaillierten Überblick über unsere Kosten finden Sie auf unserer Informationsseite.

Kontaktieren Sie uns:

  • +49 (0)3573 – 66 60
  • info@asb-wohnpark-brieske.de