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Verhinderungspflege

Auch pflegende Angehörige müssen einmal ausspannen oder können vorübergehend die Pflege nicht gewährleisten.
In diesem Fall kann die Pflege des zu betreuenden Angehörigen von uns übernommen werden. Unser Anliegen ist es, die Kurzzeit- und Verhinderungspflegegäste in die Gemeinschaft zu integrieren, aber auch Individualität zuzulassen.

Aufnahme

In folgenden speziellen Situationen können wir eine Aufnahme anbieten:

  • bei Pflegebedürftigkeit nach Krankenhausaufenthalt
  • in Krisensituationen bei der häuslichen Pflege
  • bei Verhinderung, z. B. Erkrankung oder Urlaub Ihrer Pflegeperson
  • wenn Zeit überbrückt werden muss, bis ein Platz in der stationären Pflegeeinrichtung frei wird

Hierfür stehen insgesamt 10 Einzelzimmer, je 5 Zmmer im Georgenhof und im Mühlenhof zur Verfügung. Die Zimmer sind komplett möbliert, mit einem Fernseher ausgestattet und bieten ein behagliches Ambiente.

Ein Telefonanschluss ist vorhanden muss jedoch vor dem Aufenthalt vom Gast bzw. Angehörigen selbst angemeldet werden. Daher empfehlen wir die Nutzung eines Mobiltelefons.

Anspruchshöhe und Anspruchsdauer

Die Kurzzeitpflege kann für eine Dauer von maximal 56 Tagen pro Kalenderjahr (§42 Abs. 2 SGB XI) beansprucht werden.

Die Verhinderungspflege kann auch für maximal 42 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Jedoch entsteht der Anspruch auf Verhinderungspflege erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Über die verschiedenen Möglichkeiten, Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, berät Sie gern unser Sozialdienst.

Pflegekosten

Einen detaillierten Überblick über Kosten, Zuschüsse der Pflegekasse und Betreuungsleistungen finden Sie auf unserer Informationsseite.

Kontaktieren Sie uns:

  • +49 (0)3573 – 66 60
  • info@asb-wohnpark-brieske.de