Verhinderungspflege
Aufnahme
In folgenden speziellen Situationen können wir eine Aufnahme anbieten:
- bei Pflegebedürftigkeit nach Krankenhausaufenthalt
- in Krisensituationen bei der häuslichen Pflege
- bei Verhinderung, z. B. Erkrankung oder Urlaub Ihrer Pflegeperson
- wenn Zeit überbrückt werden muss, bis ein Platz in der stationären Pflegeeinrichtung frei wird
Hierfür stehen insgesamt 10 Einzelzimmer, je 5 Zmmer im Georgenhof und im Mühlenhof zur Verfügung. Die Zimmer sind komplett möbliert, mit einem Fernseher ausgestattet und bieten ein behagliches Ambiente.
Ein Telefonanschluss ist vorhanden muss jedoch vor dem Aufenthalt vom Gast bzw. Angehörigen selbst angemeldet werden. Daher empfehlen wir die Nutzung eines Mobiltelefons.
Anspruchshöhe und Anspruchsdauer
Die Kurzzeitpflege kann für eine Dauer von maximal 56 Tagen pro Kalenderjahr (§42 Abs. 2 SGB XI) beansprucht werden.
Die Verhinderungspflege kann auch für maximal 42 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Jedoch entsteht der Anspruch auf Verhinderungspflege erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Über die verschiedenen Möglichkeiten, Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, berät Sie gern unser Sozialdienst.
Pflegekosten
Einen detaillierten Überblick über Kosten, Zuschüsse der Pflegekasse und Betreuungsleistungen finden Sie auf unserer Informationsseite.